Logo

Die Ungewissheit in Bulgarien wächst

Die vorgeschlagenen Änderungen des bulgarischen Religionsgesetzes, die unter anderem auch für die Evangelisch-methodistische Kirche in Bulgarien drastische Konsequenzen nach sich ziehen würden, haben eine erste Hürde genommen.

Das bulgarische Parlament hat am 11. Oktober 2018 in einer ersten Lesung die vorgeschlagenen Änderungen des Religionsgesetzes ohne Veränderungen angenommen. Dass von verschiedener Seite – sowohl im In- als auch im Ausland – harsche Kritik an den Vorschlägen laut geworden und dass selbst von einer Verletzung der Religionsfreiheit gesprochen worden war, lässt sich aber aus dem veröffentlichten Statement zur ersten Lesung erahnen. Dort heisst es, die vorgeschlagenen Änderungen würden nicht zurückgezogen, sie würden aber nach Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Religionsgemeinschaften noch verfeinert.
 
Der methodistische Superintendent Daniel Topalski hat sich inzwischen mit den Leitungspersonen der anderen evangelischen Kirchen getroffen und mit ihnen vereinbart, dass alle von derselben Anwältin vertreten würden – eine Anwältin, welche die politischen Hintergründe der vorgeschlagenen Änderungen kennt und welche zudem als Sekretärin der Evangelischen Allianz auch sehr gut um die besonderen Anliegen der EMK in Bulgarien weiss (und übrigens auch der Kirche des Nazareners, die sich in einer ähnlichen Situation befindet).
 
Derzeit finden auf ganz unterschiedlichen Ebenen zahlreiche Gespräche statt, und es wird angestrebt, dass der bulgarische Ministerpräsident nach den Leitern der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche und der Islamischen Gemeinschaft auch Vertreter der evangelischen Kirchen, der drittgrössten Glaubensgruppe des Landes, empfängt. Auch die Römisch-katholische Kirche als kleine Minderheitenkirche würde durch das vorgeschlagene neue Gesetz hart getroffen.
 
Die vorgeschlagenen Änderungen haben zum Ziel, eine finanzielle Unterstützung von Glaubensgemeinschaften in Bulgarien durch Organisationen im Ausland zu stoppen. Was sich insbesondere gegen radikal-islamische Einflüsse richtet, würde aber gerade auch die EMK in Bulgarien als Teil einer weltweiten Kirche hart treffen. Zudem würde die Anerkennung der methodistischen Pfarrerinnen und Pfarrer, die ihre theologische Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland absolviert haben, in Frage gestellt. Auch die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch den Bischof der EMK in der Zentralkonferenz von Mittel- und Südeuropa, Bischof Patrick Streiff, würde massiv erschwert.
 
Gemäss bulgarischer Verfassung sind Kirche und Staat getrennt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde der Staat jedoch direkt ins Leben der Kirche eingreifen – indem er die Saläre der orthodoxen Priester und muslimischen Imame direkt bezahlt, indem er aber auch die EMK in Bulgarien von der Zentralkonferenz von Mittel- und Südeuropa und von der weltweiten methodistischen Familie isolieren würde. Es ist zu hoffen, dass bis zur zweiten Lesung und einem abschliessenden Änderungsvorschlag ein Weg gefunden werden kann, der die EMK in Bulgarien und auch zahlreiche andere Glaubensgemeinschaften nicht in ihrer Existenz bedroht.
 
Quellen: Superintendent Daniel Topalski, Varna / Pastorin Margarita Todorova, Sevlievo / Sekretariat des Bischofs Patrick Streiff, Zürich