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Erschwerte Bedingungen und offene Fragen

Das Exekutivkomitee der Zentralkonferenz von Mittel- und Südeuropa tagte vom 12. bis 14. März 2020 in Wien, in den Räumlichkeiten der EMK-Gemeinde Wien-Fünfhaus und der Englischsprachigen EMK-Gemeinde in Wien.
 
Die Tagung des Exekutivkomitees war im Wesentlichen geprägt von zwei Themen: den Folgen von Covid-19 und dem Thema «Einheit der Kirche und menschliche Sexualität».
 
Wegen der üblichen Grippeerkrankungen und der massiven Einschränkungen, die viele Länder wegen der Coronavirus-Pandemie kurzfristig verhängt hatten, war die Zusammenarbeit erschwert. Die bereits anwesenden Mitglieder aus Serbien, Tschechien und Nord-Mazedonien mussten wegen der drohenden Grenzschliessung früher abreisen. Zuletzt nahmen nur noch Exekutivmitglieder aus Österreich und der Schweiz vor Ort teil. Die Flexibilität der Gastgeber in Wien wurde auf die Probe gestellt: Eine zusätzliche Internetverbindung für Online-Teilnahmen, ständige Änderungen in der Liste der Teilnehmenden, kurzfristige Absprachen und Änderungen mit dem Caterer und dem Hotel waren nötig. Ihnen gebührt ein grosser Dank. Parallel wurde das öffentliche Leben in Wien immer mehr eingeschränkt. Die Sitzung wurde auf das Notwendige verkürzt und dem Büro der Zentralkonferenz die Kompetenz erteilt, wo nötig weitere Schritte zu beschliessen und umzusetzen.
 
Nichtsdestotrotz wurde gearbeitet: Das Exekutivkomitee nahm Berichte der verschiedenen Arbeitsgruppen entgegen. Herauszuheben ist der Bericht der Arbeitsgruppe Liturgie. Sie hatte in den letzten Jahren aufgrund einer grossangelegten Umfrage unter den Gemeinden der Zentralkonferenz und in Zusammenarbeit mit der Zentralkonferenz in Deutschland die Grundlage für eine neue Gottesdienstliturgie der EMK erarbeitet. Zurzeit sind zwei Gemeinden in einer Experimentierphase mit Elementen der neuen Liturgie. Die Arbeitsgruppe wünscht sich noch mehr Gemeinden, die sich diesem Experimentieren anschliessen.
 
Basis für das Hauptthema, das alle seit langem intensiv beschäftigt, waren die Berichte der Arbeitsgruppe für Theologie und Ordinierte Dienste und der Studiengruppe, welche vor einem Jahr ihre Arbeit aufgenommen hatte. Dabei geht es um die Frage, ob und – wenn ja – in welcher Zusammensetzung die Zentralkonferenz zusammenbleiben kann und wird. Die Unterschiede in den gesellschaftlichen, religiösen und politischen Kontexten der verschiedenen Länder sind sehr gross, und die EMK geht unterschiedlich damit um. Die Arbeit der Studiengruppe zeigte, dass es für Teile der Zentralkonferenz, die eine traditionelle Überzeugung im Verständnis der Ehe und in der Haltung zur Homosexualität haben, durchaus vorstellbar sein könnte, in einer Kirche zu bleiben mit Teilen, die diese Fragen heute anders beurteilen, sofern sie ihre Überzeugung behalten können. Andere Teile können sich nur vorstellen, in einer gemeinsamen Kirche zu bleiben, wenn die ganze Kirche bei den bisherigen Formulierungen in der Kirchenordnung bleibt. Diese Spannung war für die Mitglieder der Studiengruppe schwer auszuhalten. Je nachdem, wie die Entscheidungen der nächsten Generalkonferenz ausfallen werden, kann sich die gesamtkirchliche Situation noch verändern. Sollte das Mediationsprotokoll vom Januar 2020 angenommen werden, würde sich die Ausgangslage im Vergleich zur ausserordentlichen Generalkonferenz 2019 umkehren.
 
Aufgrund der massiv reduzierten Anwesenheit der Mitglieder des Exekutivkomitees wurden die beiden Berichte nur entgegengenommen, aber nicht diskutiert. Die anderen europäischen Bischöfe berichteten über Entwicklungen in ihren Bischofsgebieten. Diese Berichte zeigten noch einmal sehr deutlich auf, dass die EMK in Europa in den Fragen rund um die Einheit der Kirche und die gemeinsame Basis dafür gespalten ist. Die EMK in Europa wird sich wohl neu organisieren müssen.
 
Die Weiterarbeit am Thema wurde in die Kompetenz des Büros der Zentralkonferenz gegeben. Dieses wird die nächsten Schritte beschliessen und umsetzen. Zudem wird es Ende November 2020 voraussichtlich eine zusätzliche Sitzung des Exekutivkomitees geben. An dieser Sitzung sollen Vorschläge vorliegen, wie eine zukünftige Kirchenordnung aussehen und eine weitere Zusammenarbeit auf Zentralkonferenz-Ebene möglich sein kann. Es soll eine Variante vorbereitet werden, die einschränkende Formulierungen streicht. Es könnten auch zusätzliche Formulierungen vorgeschlagen werden oder eine Art Bündnis, in dem ausgedrückt wird, dass man einander Freiheit in diesen Fragen lässt; allerdings kann zurzeit nicht gesagt werden, was die inzwischen erfolgte Verschiebung der Generalkonferenz 2020 für den weiteren Prozess bedeuten wird.
 
Eine Entscheidung über den weiteren Weg der Zentralkonferenz wird in jedem Fall frühestens nach der nächsten Tagung der Generalkonferenz fallen.
 
Superintendentin Claudia Haslebacher, Schweiz