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Homosexualitätsdebatte in Deutschland befriedet

Die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland öffnet sich in sexualethischen Fragen und bewahrt Raum für konservative Überzeugungen.
 
Der für die Evangelisch- methodistische Kirche (EMK) in Deutschland zuständige Kirchenvorstand hat am vergangenen Wochenende (20. und 21. November) die Öffnung in sexualethischen Fragen und die Bildung eines Gemeinschaftsbunds mit konservativer Prägung beschlossen.
 
Die sofort wirksam werdenden und mit überwältigender Mehrheit gefassten Beschlüsse umfassen im Wesentlichen zwei Änderungen der für den deutschen Teil der EMK gültigen Ordnung: Zum einen werden die wenigen Passagen mit negativen Aussagen zum Thema Homosexualität sowie die dazugehörigen Verbote kirchlicher Handlungen vorläufig ausser Kraft gesetzt. Zum anderen wird in der Ordnung der Kirche die Neuformierung eines «Gemeinschaftsbunds» innerhalb der EMK in Deutschland verankert, der besonders in Fragen von Sexualität und Ehe eine ausdrücklich konservative Profilierung haben wird.
 
Die vorläufige Ausserkraftsetzung von Ordnungspassagen betrifft insgesamt vier Sätze. Drei davon finden sich in den Sozialen Grundsätzen der Evangelisch-methodistischen Kirche (Artikel 161 G der «Verfassung, Lehre und Ordnung der Evangelisch-methodistischen Kirche», VLO), in denen das Thema Homosexualität negativ formuliert ist. Der vierte Satz ist das Verbot kirchlicher Handlungen und Feiern für gleichgeschlechtliche Paare durch ordinierte Geistliche der EMK und in Gemeinden und Gebäuden der EMK (Artikel 341.6 VLO). Das durch die Ausserkraftsetzung bewirkte «Schweigen in der Ordnung» zu diesen Fragen gibt Gemeinden und Jährlichen Konferenzen der EMK in Deutschland die Möglichkeit, sich für die Belange von Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen stärker zu öffnen und ihnen in der Kirche eine Heimat zu bieten.
 
Zwei weitere Beschlüsse sichern ab, dass diese Öffnung weder automatisch erfolgt noch daraus ein Zwang entsteht. Damit wird ordinierten Geistlichen Gewissensschutz garantiert und Gemeinden der EMK zugesichert, gleichgeschlechtlichen Paaren nicht automatisch kirchliche Handlungen gewähren zu müssen. Die Ausserkraftsetzung bedeutet somit nicht die gleichzeitige Inkraftsetzung und Befürwortung kirchlicher Handlungen für gleichgeschlechtliche Paare.
 
Mit der Beschlussfassung des Kirchenvorstands wird die für Deutschland gültige Ordnung der EMK mit der Bildung und Ausgestaltung eines Gemeinschaftsbunds ergänzt. Dieser ist Teil der EMK in Deutschland. Einzelne Kirchenglieder sowie Gemeinden oder Bezirke können sich diesem Bund anschliessen, sodass Menschen und Gemeinden mit überwiegend konservativer Prägung in sexualethischen Fragen weiterhin innerhalb der Kirche eine Heimat haben. Der Gemeinschaftsbund ist ausdrücklich in die Arbeit der Kirche auf verschiedenen Ebenen bis hin zur Mitarbeit im Kirchenvorstand eingebunden.
 
«Ich kann noch nicht ganz realisieren, was jetzt passiert ist», sagte Harald Rückert, der Vorsitzende des Kirchenvorstands und für Deutschland zuständige Bischof der EMK, nach der Bekanntgabe der geheim durchgeführten Abstimmung. «Das ist eine wichtige Etappe, aber wir brauchen noch viel Aufmerksamkeit füreinander, dass das Pflänzlein Vertrauen wachsen und sich in die Gemeinden hinein entfalten kann.» Der weitere Weg könne nur gelingen, «wenn wir uns auf Gott ausrichten und bereit sind, den weiteren Weg gemeinsam zu gehen».
 
Quelle: www.emk.de