Logo

Weltweites Zusammengehören nicht verunmöglichen

Vom 7. bis 11. September 2018 trafen sich die Mitglieder des Europäischen Rates Methodistischer Kirchen in Haslev (Dänemark) zu ihrer jährlichen Tagung. Auch die Mitglieder der Europäischen Missionskommission der Methodistischen Kirchen beteiligten sich an den Gesprächen über das Schwerpunktthema «Der Auftrag der Kirche in einem multireligiösen Europa».
 
Dass der Europäische Rat Methodistischer Kirchen (EMC) während seiner Tagung in besonderer Weise nach Bulgarien blickte, hing einerseits damit zusammen, dass Pastor Erdzhan Madzharov im Rahmen der Gespräche über das Schwerpunktthema von seiner hoffnungsvollen Arbeit mit türkischsprachigen Menschen in Gorno Ezerovo (Bulgarien) berichtete. Diese Menschen haben oft einen muslimischen Hintergrund, was bedeutet, dass sich Pastor Madzharov eigentlich ständig in einem Spannungsfeld zwischen Mission und respektvoller Akzeptanz bewegt.
 
Andererseits berichtete Pastorin Margarita Todorova aus Sevlievo (Bulgarien) auch von den besorgniserregenden politischen Entwicklungen in ihrem Land. Ein im Frühjahr eingebrachter Vorschlag für die Änderung des Religionsgesetzes beinhaltet Punkte, die sich sehr negativ auf die EMK in Bulgarien auswirken könnten:
 
- Alle Religionsgemeinschaften, deren Mitgliederzahlen mindestens 1% der Bevölkerung ausmachen, würden künftig vom Staat unterstützt. Mitglieder der EMK würden künftig mit ihren Steuern also andere Kirchen und Religionsgemeinschaften unterstützen, während ihre eigene Kirche leer ausginge.
- Die Gehälter für Pfarrpersonen und andere Angestellte der Kirchen dürften nicht mehr aus dem Ausland unterstützt werden.
- Spenden aus dem Ausland für die Arbeit der Kirchen (Bau-/Renovationsprojekte, Bildung, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, diakonische Aktivitäten usw.) wären nur mit vorgängiger Zustimmung der staatlichen Religionsbehörde möglich.
- Pfarrpersonen und andere Angestellte der Kirche müssten die bulgarische Staatsbürgerschaft besitzen. Personen mit einer nicht-bulgarischen Staatsbürgerschaft bräuchten für ihren Dienst eine offizielle Einladung und die vorgängige Zustimmung der staatlichen Religionsbehörde – auch wenn sie nur während eines Besuchs in einem Gottesdienst mitwirken würden.
 
In einer Resolution zeigte sich der EMC geschockt über diese Vorschläge, die nicht nur die EMK hart treffen würden, sondern auch die Kirche des Nazareners, die wie die EMK eine EMC-Mitgliedskirche ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1993 hätte sich der EMC dafür eingesetzt, dass seine Mitgliedskirchen ihre Gaben und finanziellen wie personellen Ressourcen über alle Grenzen hinweg teilen könnten, um durch Zeugnis und Dienst die jeweilige Gesellschaft positiv mitzuprägen. «Der EMC ist deshalb sehr besorgt, dass die bulgarische Verfassungsbestimmung zur Trennung von Kirche und Staat und das verfassungsmässige Recht auf Unabhängigkeit aller Religionsgemeinschaften verletzt werden sollen.»
 
Weiter schreibt der Rat: «Der EMC fordert die politischen Parteien, welche diese Änderungen des bulgarischen Religionsgesetzes eingebracht haben, dringend auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen.» Er kündigte an, dass die Ratsmitglieder nun bei ihren jeweiligen nationalen Behörden vorstellig würden, um ein Bewusstsein für die Auswirkungen dieser Vorschläge auf die Religionsfreiheit in Bulgarien zu wecken.
 
Quelle: Europäischer Rat Methodistischer Kirchen / Urs Schweizer